Die allgemeinen Rechtsbestimmungen und Rundschreiben, die auf Landesebene den Schulbereich regeln, können auf folgenden Seiten der Homepage des Deutschen Schulamtes eingesehen werden:

  • Allgemeinen Rechtsbestimmungen die auf Landesebene den Schulbereich regeln:

Bestimmungen in Kindergarten und Schule

Verhaltenskodex der öffentlich Bediensteten | Autonome Provinz Bozen – Südtirol

Verhaltenskodex

(Beschluss der Landesregierung Nr. 81 vom 10. April 2026)

Hier finden Sie die Dokumente (Dreijahresplan mit Leitbild Schulordnung, Bewertungskriterien, …) der strategischen Planung und Verwaltungssteuerung der Schule:
Dokumente – Technologische Fachoberschule Bruneck

1.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Trifft auf die Schulen nicht zu

2. Organisation

2.1 Inhaber politischer Ämter

Trifft auf die Schulen nicht zu.

2.2 Gliederung der Ämter

Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.

Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12 geregelt unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.

Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln, an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule. Die Zuständigkeiten der Mitbestimmungsgremien finden Sie hier: Gremien auf Schulebene.

Die Technologische Fachoberschule Bruneck hat ihren Sitz in Bruneck, Josef-Ferrari-Straße 22. Die Finanzmittel, welche der Schule für die Verwaltung zur Verfügung stehen, sind im Haushaltsvoranschlag bzw. in der Jahresabschlussrechnung ersichtlich. Beide Dokumente werden in der jeweils aktuellen Fassung im Bereich Verwaltung dieser Homepage veröffentlicht

Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.

Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.

Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.

2.3 Organigramm

Personen – Technologische Fachoberschule Bruneck

Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft Silvia Kaser.

2.4 Telefon und elektronische Post

Technologische Fachoberschule
Josef Ferrari Straße 22 / I–39031 Bruneck
T+39 0474 555 602/ T+39 0474 555 604 

os-tfo.bruneck@schule.suedtirol.it
gob.bruneck@pec.prov.bz.it

3. Berater und Mitarbeiter

3.1 Inhaber von Mitarbeiter- oder Beratungsaufträgen

Consulenti Pubblici (dfp.gov.it)

4. Personal

4.1 Inhaber von Führungsaufträgen

Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft Silvia Kaser.

Informationen zur Schulführungskraft (Lebenslauf, Ernennungsakte, Jahreseinkommen, Erklärungen über das Nichtbestehen von Nichterteilbarkeits- bzw. Unvereinbarkeitsgründen, Erklärung über das Nichtbestehen eines Interessenskonfliktes) finden Sie hier:

Inhaber und Inhaberinnen von Führungsaufträgen

4.2 Ausgeschiedene Führungskräfte

Informationen zu den ausgeschiedenen Führungskräften finden Sie hier:

Ausgeschiedene Schulführungskräfte, Schulinspektoren und -inspektorinnen | Autonome Provinz Bozen – Südtirol

 

4.3 Strafen für die unterlassene oder unvollständige Mitteilung von Daten

Bisher ist keine Verhängung von Strafen wegen fehlender oder unvollständiger Mitteilung der veröffentlichungspflichtigen Informationen und Daten bekannt (letzte Aktualisierung am 11.07.2025)

 

4.4 Stellenplan

Stellenplan:  Weitere Informationen: Daten zum Personalstand

 

4.5 Personal mit befristetem Arbeitsvertrag

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag:

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag:

Kriterien der Schulführungskraft für die Direktvergabe von Stellen für den Unterricht

 

4.6 Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten

Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten des unterrichtenden und nichtunterrichtenden Personals:

https://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/abwesenheitsquoten.asp

Veröffentlichung Personenkennzahlen_1. und -3. Trimester_SJ 2025/2026.pdf

4.7 An die Bediensteten erteilte und ermächtigte Aufträge

  1. a) Nebentätigkeiten des Lehrpersonals der Schule

Veröffentlichung Nebentätigkeit

  1. b) Nebentätigkeiten des Landespersonals

An die Bediensteten erteilte und ermächtigte Aufträge

 

4.8 Kollektivvertragsverhandlungen

Kollektivvertragsverhandlungen auf Landesebene
Kollektivverträge für das Staatspersonal

4.9 Ergänzende Verträge

Die Kollektivverträge auf Landesebne finden Sie hier
Es sind keine ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen zu den staatlichen vorgesehen.

Integrierender Schulvertrag

4.8 Kollektivvertragsverhandlungen

Kollektivvertragsverhandlungen für das Lehrpersonal der Grund-, Mittel- und Oberschulen und für das Landespersonal:

Personal – Autonomen Provinz Bozen

4.9 Ergänzende Verträge

Integrierender-Schulvertrag.pdf

 

4.10 Unabhängige Bewertungsorgane

Gemäß Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 gibt es an den Schulen keine unabhängigen Bewertungsgremien (sog. OIV)

5. Wettbewerbsverfahren

Wettbewerbe für das Verwaltungspersonal der Schule:

Personal – Autonomen Provinz Bozen

Wettbewerbe für die Aufnahme des Lehrpersonals (Ranglisten):

Eintragung in die Landes-,Schulranglisten | Südtirol

Wettbewerbe

  1. für die Führungskräfte der Grund-, Mittel- und Oberschulen

Wettbewerbe an der Deutschen Bildungsdirektion

  1. für die Führungskräfte der berufsbildenden Schulen

Wettbewerbe an der Deutschen Bildungsdirektion

6. Performance

6.1 System zur Messung und Bewertung der Performance

Nicht zutreffend

6.2 Performance-Plan

Nicht zutreffend

6.3  Bericht zur Performance

Nicht zutreffend

6.4  Gesamtbetrag der Prämien

6.4.1 Gesamtbetrag der mit der Performance verbundenen, bereitgestellten Prämien

Autonome Provinz Bozen: „Gesamtbetrag der Prämien

Performance

6.4.2 Betrag der tatsächlich verteilten Prämien

6.5  Daten zu den Prämien

Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen Besoldungselemente

Differenzierungsmaß bei der Verwendung der Prämien

Differenzierungsmaß Lehrpersonal und nicht unterrichtendes Personal

7. Kontrollierte Körperschaften

7.1 Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften

Trifft auf die Schulen nicht zu.

7.2 Gesellschaften mit Beteiligung

Trifft auf die Schulen nicht zu.

7.3 privatrechtliche Körperschaften

Trifft auf die Schulen nicht zu.

7.4 Grafische Darstellung

Trifft auf die Schulen nicht zu.

8. Tätigkeiten und Verfahren

Verfahrensarten

Diese Daten (ein Dokument mit den Beschreibungen der Arbeitsprozesse der Verwaltung der Schulen) werden (sobald als möglich) zentral vom Organisationsamt des Landes in der Sektion Transparente Verwaltung des Südtiroler Bürgernetzes veröffentlicht. Siehe auch Seite des Südtiroler Bürgernetzes.

Verfahrensarten

Für die Schule staatlicher Art gilt:

Art.11 des Landesgesetzes vom 29. Juni 2000, Nr. 12 – Autonomie der Schulen

Erhebung der Verfahrenszeiten:

Die ursprünglich laut Artikel 24, Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013 vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Ergebnisse des regelmäßigen Monitorings über die Einhaltung der Verfahrensfristen wurde mit gesetzesvertretenden Dekret Nr. 97/2016 wieder aufgehoben.

Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

Art. 5 des Landesgesetzes Nr. 17/1993 legt Folgendes fest:

1) Die Daten zum Familiennamen, zum Vornamen, zum Geburtsort, zum Geburtsdatum, zur Staatsbürgerschaft und zum Wohnsitz können durch Vorweisen des entsprechenden Erkennungsausweises belegt werden. Jedenfalls bleibt die Befugnis der Verwaltung unberührt, im Laufe des Verfahrens den Wahrheitsgehalt und die Authentizität der Ausweisdaten zu prüfen.

2) Für Sachverhalte, Status und persönliche Eigenschaften, die für ein Verfahren erforderlich sind, sowie für Sachverhalte, die die betroffene Person direkt kennt, ausgenommen nur jene laut Absatz 8 [z. B. Gesundheitsbescheinigungen], muss die Schule an Stelle der vorgeschriebenen Unterlagen eine von der betroffenen Person unterschriebene Erklärung akzeptieren.

3) Hat der Betroffene erklärt, dass Sachverhalte, Status oder persönliche Eigenschaften durch Unterlagen bescheinigt werden, die sich bereits im Besitz der Schule – Autonome Provinz Bozen befinden und die Angaben gemacht, die erforderlich sind, um sie aufzufinden, holt der Verfahrensverantwortliche von Amts wegen diese Unterlagen oder Kopien davon ein. Sachverhalte, Status und persönliche Eigenschaften, welche die mit dem Verfahren befasste Verwaltung oder eine andere öffentliche Verwaltung bescheinigen muss, werden ebenfalls von Amts wegen festgestellt […].

11. Subventionen, Zuschüsse, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

11.1.  Kriterien und Modalitäten

Schulratsbeschluss – Höchstausmaß der Schülerbeiträge und Beitrag bei Bedürftigkeit

Jährliche Schülerbeiträge ab dem Schuljahr 2017-18

11.2.  Gewährungsakte

Es wurde kein Gewährungsakt erlassen.

13. Immobilien und Vermögensverwaltung

13.1  Immobilienvermögen

Die Schule verfügt über kein Immobilienvermögen. Das Schulgebäude befindet sich im Eigentum des Landes Südtirol (Autonome Provinz Bozen).

13.2  Mieten

Für die Schule nicht zutreffend.

14. Vermögensverwaltung

14.1 Dienstwagen

Trifft auf die Schule nicht zu.

15. Kontrollen über die Verwaltung und Beanstandungen

15.1 Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen

An den Schulen gibt es im Sinne von Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.

 

Zuständige Revisoren und Revisorinnen

  • Fontana Luca
  • Larcher Arnold

Ernennungsdekret 11409/2022 der Landesschuldirektorin
Ernennungsdekret 4699/2024 der Landesschuldirektorin

Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jänner 2025
Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Juli 2025
Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jänner 2026
Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Juli 2026

15.2 Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane

Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung in den Schulen wird von einem Kontrollorgan durchgeführt.

 

15.3 Rechnungshof

Es sind keine Beanstandungen des Rechnungshofes bekannt“ einzufügen.

16. Dienste und Leistungen der Verwaltung

16.1  Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards

Die Dienstleistungsgrundsätze sind im Schulprogramm enthalten.

16.2  Sammelklagen

Gegen die Schule wurde keine Sammelklage eingereicht.

16.3 Verbuchte Kosten

Nicht zutreffend

16.3  Wartelisten

Nicht zutreffend

16.4  Onlinedienste

Nicht zutreffend

18. Öffentliche Bauten

18.1 Gruppen für die Evaluierung und Prüfung von öffentlichen Investitionen

 

Trifft auf die Schulen nicht zu.

18.2 Planungsakte der öffentlichen Bauten

 

Trifft auf die Schulen nicht zu.

18.3 Zeiten, Kosten und Kennzahlen für die Ausführung der öffentlichen Arbeiten

 

Trifft auf die Schulen nicht zu.

19. Raumplanung und Raumordnung

19.1 Informationen zur Raumplanung und Raumordnung

Trifft auf die Schulen nicht zu.

20. Umweltinformationen

Trifft auf die Schulen nicht zu.

21. Private, akkreditierte Gesundheitseinrichtungen

Trifft auf die Schulen nicht zu.

22. Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle

Trifft auf die Schulen nicht zu.