1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Dreijahresprogramm für die
Vorbeugung der Korruption
und die Transparenz
Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz
1.2 Allgemeine Akte
Die allgemeinen Rechtsbestimmungen und Rundschreiben, die auf Landesebene den Schulbereich regeln, können auf folgenden Seiten der Homepage des Deutschen Schulamtes eingesehen werden:
Allgemeinen Rechtsbestimmungen die auf Landesebene den Schulbereich regeln:
- https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/schulrecht.asp
- Rundschreiben und Mitteilungen der Deutschen Bildungsdirektion:
https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/rundschreiben-mitteilungen.asp - Dreijahresplan mit Leitbild, Schulordnung, Bewertungskriterien, …:
Dreijahresplan 2020_2024 genehmigt vom SR am 29.11.2022 - Verhaltenskodizes für das Personal der Schulen staatlicher Art sowie für das Landespersonal:
https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/799.asp
Anlage_-_Verhaltenskodex_(BLR_28.08.20148_Nr._839).pdf
1.3 Informationspflichten Bürgerinnen und Bürger
Alternativangebot zum Religionsunterricht: Schüler bzw. deren Eltern können auf Antrag auf den Besuch des Religionsunterrichts verzichten. Entsprechende Anträge sind innerhalb 31. März (Ende der Einschreibefrist) in schriftlicher Form an die Schule zu richten und beziehen sich auf das folgende Schuljahr. Gleichzeitig ist anzugeben, ob die Schüler ein Alternativangebot erhalten sollen bzw. darauf verzichten.
- In besonderen Härtefällen aufgrund eines Beschlusses des Schulrats (die betreffenden Eltern stellen ein begründetes und dokumentiertes Gesuch an die Schule)
- bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit laut den jährlich vom Unterrichtsministerium festgelegten und an die Inflationsentwicklung angepassten Einkommensgrenzen.
Auf Antrag und mit Beschluss des Schulrats kann die Schule auch die Spesen für Schülerbeiträge für unterrichtsbegleitende Veranstaltungen (z.B. Lehrfahrten) teilweise oder zur Gänze übernehmen. Auch in diesen Fällen stellen die betreffenden Eltern ein begründetes und dokumentiertes Gesuch an die Schule.
2. Organisation
2.1 Inhaber politischer Ämter
In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden. Die personelle Zusammensetzung dieser Organe wird jährlich im Schulprogramm veröffentlicht. Das jeweilige Schulprogramm ist im Bereich Schule dieser Homepage abrufbar.Kompetenzen der Schulführungskraft
- Die Schulführungskraft sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Sie ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften und die Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.
- Die Schulführungskraft ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; sie fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.
- Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat Die Schulführungskraft autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist die Schulführungskraft dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.
- Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt die Schulführungskraft den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.
- Die Schulführungskraft organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Sie ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden.
- Die Schulführungskraft genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.
- Die Schulführungskraft trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel.
- Die Schulführungskraft führt die Beschlüsse des Schulrates durch.
- Der Schulführungskraft können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.
- Die Schulführungskraft kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.
Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.Kompetenzen des Schulrates (laut LG Nr. 20/1995)
- Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.
- Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:
- er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,
- er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,
- er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,
- er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,
- er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.
- Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.
- Der Schulrat kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.
- Der Schulrat genehmigt das Jahresprogramm des Schülerrates.
- Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, das direkte oder indirekte Wahlsystem und die Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien.
- Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen.
- Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm.
- Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders.
- Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung.
- Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag.
- Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.
- Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.
- Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.
- Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.
- Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.
- Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für den Ökonomatsdienst fest.
- Der Schulrat kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.
- Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.
Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:
- Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen
- Gründung von Stiftungen
- Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit
- dingliche Rechte über Immobilien
- Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien
- wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken
- Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen
Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates: siehe Landesgesetz Nr. 20/1995 Mitbestimmungsgremien der Schulen und Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der SchulenDie Schule wird von der Schulführungskraft geleitet. Eine Lehrperson übt die Funktion der stellvertretenden Schulführungskraft aus. Weiters ernennt die Schulführungskraft die Mitglieder des Direktionsrats als ihre engsten Mitarbeiter. Der Schulsekretär übernimmt die Koordinierung und Verwaltung des nicht unterrichtenden Personals und die Haushaltsgebarung. Der Schulrat entscheidet als höchstes Mitbestimmungsgremium über alle wesentlichen organisatorischen und finanziellen Belange der Schule. Die genaue personelle Besetzung aller Funktionen und Gremien wird jährlich im Schulprogramm veröffentlicht. Das jeweilige Schulprogramm ist im Bereich Schule dieser Homepage abrufbar.Die Technologische Fachoberschule Bruneck hat ihren Sitz in Bruneck, Josef-Ferrari-Straße 22. Die Finanzmittel, welche der Schule für die Verwaltung zur Verfügung stehen, sind im Haushaltsvoranschlag bzw. in der Jahresabschlussrechnung ersichtlich. Beide Dokumente werden in der jeweils aktuellen Fassung im Bereich Verwaltung dieser Homepage veröffentlicht.
Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.
Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.
Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln, an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Schulsekretär die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.
2.2 Gliederung der Ämter
4. Personal
4.1. Führungskräfte
Schulführungskraft: Dr. Martina Stifter, beauftragt mit Mitteilung des Schulamtsleiters Nr. 9203/2022 für die Schuljahre 2022/2023 – 2025/2026.
Weitere Daten zur Schulführungskraft finden sich im Bereich Transparente Verwaltung des Bürgernetzes.
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp
4.2 Organisatorische Positionen
Stellvertretende Schulführungskraft: Philipp Christoph Egger
Vergütung: 20% der Landesfunktionszulage der Schulführungskraft (gemäß Landeskollektivvertrag)
4.3 Stellenplan
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (sobald als möglich) zentral veröffentlicht. Siehe Sektion „Transparente Verwaltung“ des Südtiroler Bürgernetzes:http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp
4.4. Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (sobald als möglich) zentral veröffentlicht.
Siehe Sektion „Transparente Verwaltung“ des Südtiroler Bürgernetzes:
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp
4.5. Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten
Trimestrale Veröffentlichung der Abwesenheiten des unterrichtenden Personals an der TFO Bruneck.
Die Abwesenheiten des nicht unterrichtenden Personals sind unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/abwesenheitsquoten.asp


4.6. An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge
Koordinatoren für das Schulprogramm für das aktuelle Schuljahr
Siehe Dreijahresplan
Veröffentlichung Nebentätigkeit
4.7. Kollektivvertragsverhandlungen
Die für die Schulführungskraft, das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal der Schulen geltenden Kollektivverträge werden bereits zentral auf der angegebenen Homepage der Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen veröffentlicht.
http://www.provinz.bz.it/verhandlungsagentur/
4.8. Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen
Auf der Seite des Deutschen Schulamtes werden u.a. die dezentralen Kollektivverträge veröffentlicht.
5 Wettbewerbe
Für die Aufnahme des Lehrpersonals (Rangordnungen)Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte werden auf der Homepage des Deutschen Schulamtes unter „News“ veröffentlicht.
6. Performance
6.1 Performance-Plan
6.2. Bericht zur Performance
In Bearbeitung
6.3. Gesamtbetrag der Prämien
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (sobald als möglich) zentral veröffentlicht. Siehe die entsprechende Seite der Sektion „Transparente Verwaltung“ des Südtiroler Bürgernetzes.
6.4. Daten zu den Prämien
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (sobald als möglich) zentral veröffentlicht. Siehe die entsprechende Seite der Sektion „Transparente Verwaltung“ des Südtiroler Bürgernetzes.
6.5. Wohlbefinden am Arbeitsplatz
In diesem Feld sind die Daten über das organisatorische Wohlbefinden zu veröffentlichen (eigentlich sollten die Daten über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz in öffentlichen Verwaltungen von den sog. OIV – organismi indipendenti di valutazione – eingeholt werden. Da aber diese laut Art. 74 Absatz 4 des GvD Nr. 150/2009 an den Schulen nicht einzurichten sind, könnte die Schule selbst eine Umfrage zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen. Auf folgender Homepage der CIVIT (Commissione indipendente per la Valutazione, la Trasparenza e l’Integrità delle amministrazioni pubbliche) werden Formulare und Modelle für die Umfragen über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt: www.civit.it, das Organisationsamt des Landes steht hier beratend zur Verfügung.)
7. Tätigkeiten und Verfahren
7.1. Daten zu den Verwaltungstätigkeiten
in Bearbeitung
7.2. Verfahrensarten
Diese Daten (ein Dokument mit den Beschreibungen der Arbeitsprozesse der Verwaltung der Schulen) werden (sobald als möglich) zentral vom Organisationsamt des Landes in der Sektion Transparente Verwaltung des Südtiroler Bürgernetzes veröffentlicht. Siehe auch Seite des Südtiroler Bürgernetzes.
7.3. Monitoring der Verfahrensarten
In Bearbeitung
7.4. Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen
Die Überprüfung der Daten von Ersatzerklärungen (Stichprobenkontrollen) und das Einholen der Daten von Amts wegen erfolgt durch schriftliche Anfrage (auch telematisch via Email) an die Technologische Fachoberschule Bruneck. Telematische Anfragen sind an folgende Emailadresse zu richten:
os-tfo.bruneck@schule.suedtirol.itVerantwortlich für die Übermittlung der Daten ist der Schulsekretär als Leiter der Verwaltung.
8. Maßnahmen
8.1. Maßnahmen der politische Führungsorgane
Beschlüsse des Schulrates:










8.2. Maßnahmen der Führungskräfte
Dekrete der Schulführungskraft:










9. Ausschreibungen und Verträge







Programmierung – Informationssystem Öffentliche Verträge
Ausschreibungen Südtirol






PNRR Schule 4.0 – Berichte zur Personalsituation (Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern)





Öffentliche Investitionsprojekte
10. Subventionen, Zuschüsse, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen
10.1. Kriterien und Modalitäten
Reduzierung bzw. Erlass von Schülerbeiträgen: Diese Materie ist vom Beschluss des Schulrats Nr. … geregelt und sieht im Wesentlichen folgendes vor: Eine Befreiung vom jährlichen Schülerbeitrag von 20 Euro ist in folgendern Fällen vorgesehen:
- In besonderen Härtefällen aufgrund eines Beschlusses des Schulrats (die betreffenden Eltern stellen ein begründetes und dokumentiertes Gesuch an die Schule)
- bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit laut den jährlich vom Unterrichtsministerium festgelegten und an die Inflationsentwicklung angepassten Einkommensgrenzen.
Auf Antrag und mit Beschluss des Schulrats kann die Schule auch die Spesen für Schülerbeiträge für unterrichtsbegleitende Veranstaltungen (z.B. Lehrfahrten) teilweise oder zur Gänze übernehmen. Auch in diesen Fällen stellen die betreffenden Eltern ein begründetes und dokumentiertes Gesuch an die Schule.
10.2. Gewährungsakte
Bei der Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art über an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften sind auch die Gewährungsakte zu veröffentlichen. Dabei sind folgende Daten zu veröffentlichen:
- Der Name der Firma oder der Körperschaft und die jeweiligen Steuerdaten oder der Name der begünstigten Person
- Der gewährte Beitrag
- Die rechtlichen Grundlagen aufgrund derer die Begünstigung gewährt wurde
- Das für das Verwaltungsverfahren zuständige Amt (Sekretariat) und die zuständige Führungskraft (Name der Schulführungskraft)
- Die angewandten Modalitäten, um den Begünstigten zu ermitteln
- Eine Verlinkung zum ausgewählten Projekt und der Lebenslauf der beauftragten Person
Diese Daten sind jährlich in „offenem Format“ (d.h. es muss ermöglicht werden, dass die Bürgerinnen und Bürger die Daten extrahieren und wieder verwenden können) in einer einzigen Liste zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung ist Bedingung für die Wirksamkeit der finanziellen Gewährung. Die Identifizierungsdaten der begünstigten Personen dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch ein Rückschluss auf ihren Gesundheitszustand oder auf ihre finanzielle Notlage möglich ist.
11. Bilanzen
11.1. Rechnungslegung
Haushaltsplan:















Rechnungslegung:




















11.2. Plan der Indikatoren und der erwarteten Haushaltsergebnisse
12. Liegenschaften und Vermögensverwaltung
12.1. Immobilienvermögen
Das Schulgebäude befindet sich im Eigentum des Landes Südtirol (Autonome Provinz Bozen).
12.2. Mieten
Für die Schule nicht zutreffend.
13. Kontrollen über die Verwaltung und Beanstandungen
13.1 Kontrollorgan
Mitglieder des Kontrollorgans der Schule:
- Felline Moreno
- Larcher Arnold
Bestätigung der Veröffentlichunspflichten TFO Bruneck
14. Erbrachte Dienstleistungen
14.1. Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards
Die Dienstleistungsgrundsätze sind im Schulprogramm enthalten.
14.2. Kosten
In Bearbeitung
14.3. Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen
In Bearbeitung
15. Zahlungen der Verwaltung
15.1 Daten zu den Zahlungen




15.2 Pünktlichkeitsindikator der Zahlungen




